Was kostet mich ein gutes Hörgerät? – Was die Krankenkasse zahlt!
Wer ein Hörgerät ohne Zuzahlung will, braucht eine Verordnung für ein Hörgerät von der HNO-Ärztin oder dem HNO-Arzt. Sie stellen den Grad der Schwerhörigkeit fest. Die meisten
Krankenkassen übernehmen einen Festbetrag von 784,94 Euro für das erste Hörgerät und knapp
924,90 für zwei Hörhilfen. Je nach Hörschwäche und individuellem Bedarf sind viele Hörgeräte
jedoch wesentlich teurer. Ist das höherwertigere Gerät teurer als der Krankenkassenzuschuss,
müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen – es sei denn, das teurere Hörgerät ist medizinisch
erforderlich.
Sollte ein teureres Gerät medizinisch notwendig sein, um eine ausreichende Versorgung zu
gewährleisten, müssen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten dafür übernehmen. Dafür
müssen Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf zusätzliche Kostenübernahme stellen. Außerdem
sollten Sie noch ein Attest mit einer schriftlichen Begründung für die medizinische Notwendigkeit
beifügen.
Ist die Schwerhörigkeit erst einmal erkannt, findet sich schnell eine passende Lösung, mit der Sie
sich im Alltag und in Gesprächen wieder rundum wohlfühlen können.
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