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Kostenübernahme der Krankenkassen

Kostenübernahme der Krankenkassen

Gute Neuigkeiten – auch 2021 erhalten alle Bürger mit Hörproblemen Unterstützung von den Deutschen Krankenkassen.

So kann eine Einsparung von bis zu 1.500, – € gewährleistet werden, wenn eine beidseitige Hörminderung vorliegt. Wie viel Ihre Krankenkasse am Ende übernimmt, liegt von der Stärke Ihrer Hörminderung ab. Ein Hörtest bei einem Hörakustiker kann hier Klarheit schaffen. Liegt eine Hörminderung vor, die durch ein Hörgerät behoben werden muss, benötigen Sie nach dem Besuch bei einem Hörakustiker nur noch ein Rezept eines HNO-Arztes. Mit diesem Rezept haben Sie das Recht, auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Sollten Sie bereits Hörgeräte-Träger sein, so ist meistens kein erneutes Rezept eines HNO-Arztes notwendig. Je nach Krankenkasse kann es hierbei Unterschiede geben. In der Regel beteiligen sich die Krankenkassen alle sechs Jahre an einem neuen Hörgerät, wenn auch tatsächlich ein neues Gerät notwendig ist (wird geprüft).

Wir vom Hörlädle führen kostenlose Hörtests durch und können Sie bei Ihrem Weg zur Kostenübernahmen durch Ihre Krankenkasse unterstützen. Vereinbaren Sie am besten noch heute ein Termin bei uns im Hörlädle.

Wir freuen uns auf Sie!