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Ihr Krankenkassenzuschuss auf Hörgeräte

Ihr Krankenkassenzuschuss auf Hörgeräte

Wieviel Zuschuss erhalte ich als gesetzlich krankenversicherte Person auf meine neuen Hörgeräte?

Eine Frage, die Sie sich sicherlich selbst schon einmal gestellt haben, nachdem Sie sich auf die Suche nach einem neuen Hörgerät gemacht haben.

Nach dem Beschluss des Spitzenverbandes der Krankenkassen, können Sie einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro auf Ihre neuen Geräte erhalten. Des Weiteren haben Sie einen Anspruch auf eine aufzahlungsfreie Hörhilfe. Dabei umfasst der Anspruch, das Testen der Geräte, die Wartung und die Reparatur sowie die Nachbetreuung. Die Batterien für den erforderlichen Betrieb übernehmen Krankenkassen nur bis zum achtzehnten Lebensjahr des Versicherten. Hörhilfen müssen geeignet, qualitativ hochwertig sowie medizinisch notwendig sein. Mehrkosten die aufgrund eines höherwertigen Gerätes und eines sonst besonderen Gerätes, das nicht medizinisch notwendig ist, müssen Sie selbst tragen.

Dieser Zuschuss bestimmt die maximale Höhe, bis zu der die Krankenkassen in der Regel eine Hörhilfe finanzieren. Wie viel die Hörgeräte dann im einzelnen kosten dürfen, hängt zusätzlich von den Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Akustikern ab.

Bitte beachten Sie, dass Krankenkassen einen deutlich geringeren Betrag auf das zweite Gerät bezuschussen.

Sollten Sie demnächst eine Anschaffung eines neuen Gerätes in Erwägung ziehen, so kommen Sie gerne auf uns zu und wir klären Sie über die Möglichkeiten auf.

Wir vom Hörlädle stehen Ihnen jederzeit zur individuellen Beratung zur Seite – auch in Bezug auf einen Krankenkassenzuschuss.

Kommen Sie vorbei, wir freuen uns auf Sie.

verbraucherzentrale, veröffentlicht am 12.06.2017, Originalbeitrag hier